Das Telemediengesetz (TMG) regelte bis zum 13. Mai 2024 die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Informations- und Kommunikationsdienste (Websites, E-Mail, Apps) in Deutschland. Es enthielt Vorschriften zur Impressumspflicht, zum Datenschutz und zur Haftung von Dienstanbietern. Seit dem 14. Mai 2024 ist das TMG durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt, um es an den europäischen Digital Services Act (DSA) anzupassen. Bitte klicken Sie auf das jeweilige Menü.